top of page
Fasnachtsflohmäärt.jpg

Lozärner Fasnachtsflohmäärt
1. Februar 2025

Wer kennt es nicht: Keller oder Estrich voller Strassenkleider, Guuggemusig-Gwändli, Grende und sonstigem Fasnachtsaccessoir. Über die Jahre sammelt sich so einiges an. Sich von diesen Sammlungen zu trennen, fällt vielen schwer – eine Entsorgung kommt jedoch für die meisten nicht in Frage. Doch nun bietet sich die Möglichkeit, Sammlerstücke an weitere angefressene Fasnächtlerinnen weiterzugeben.

Zum dritten Mal organisiert der Verein «Narrenverlag Luzern» am Samstag, 1. Februar 2025 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr auf dem Sempacherplatz (auch Vögeligärtli genannt) einen Fasnachts-Flohmarkt.

Anmeldung Lozärner Fasnachtsflohmäärt

Interessierte können sich ab sofort bis zum 24. Januar via untenstehendem Formular anmelden, um sich für einen Unkostenbeitrag von CHF 22.00 einen Verkaufsplatz zu sichern. Der Unkostenbeitrag wird vor Ort Bar eingezogen (bitte passend mitnehmen).

Vielen Dank für deine Anmeldung, wir werden deine Anmeldung noch schriftlich bestätigen.

Informationen für Verkäuferinnen und Verkäufer
  • Der Flohmarkt ist offen von 10.00-14.00 Uhr

  • Die Zufahrt zum Aufbau ist von 08.30-09.50 und zum Abbau von 14.00-15.00 Uhr möglich

  • Es hat keine reservierten Parkplätze vor Ort

  • Unkostenbeitrag von Fr. 22.– pro Standplatz; pro Reservation sind zwei Standplätze möglich; nicht erscheinenden Personen/Vereinen werden die Kosten in Rechnung gestellt; Anmeldungen bis 24. Januar an info@narrenverlag.ch oder per obenstehendes Onlineformular.

  • Tische, Stühle, Kleiderstangen, Zelt müssen selber mitgebracht werden; ein Verkauf ab Boden (ausser Grossartikel) ist nicht erlaubt

  • Es besteht die Möglichkeit Tische, Bänke und Kleiderstangen beim Veranstalter zu mieten (mit der Anmeldung).

  • Die Fläche pro Stand beträgt 2m breit und 3m tiefe; der Stand wird vor Ort zugewiesen

  • Es dürfen NUR Fasnachtsflohmarktutensilien wie Verkleidungen, Masken, Plaketten, Instrumente, Zubehör, etc. verkauft werden; keine sonstigen, typischen Flohmarktartikel

  • Der Platz muss von jedem Standbetreiber sauber und geordnet hinterlassen werden; Verunreinigungen/Schäden werden in Rechnung gestellt

  • Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Fasnachtsgruppen, Guuggenmusigen, Zünfte/Gesellschaften, etc.

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden

  • warme Getränke hat es vor Ort

bottom of page